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Blaulicht & Martinshorn - was tun?

Begegnet man im Straßenverkehr einem Fahrzeug mit Blaulicht und Martinshorn, dann ist ein Notfall nicht weit. Wer diese Sondersignale einsetzten darf und wie sich andere Verkehrsteilnehmer verhalten sollten, ist im Paragraph 38 StVO geregelt. Das so genannte Wegerecht wird von Feuerwehr, Polizei sowie Retungs- und Hilfsdiensten nur in Anspruch genommen, wenn höchste Eile geboten ist:

 

  1. um Menschenleben zu retten
  2. um schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden
  3. um Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden
  4. um flüchtige Personen zu verfolgen
  5. um bedeutende Sachwerte zu erhalten

 

Blaulicht und Martinshorn gemeinsam gewähren einem Einsatzwagen das Wegerecht. Andere Verkehrsteilnehmen haben sofort freie Bahn zu schaffen!

 

 

 

Einspurige Fahrbahnen

 

 

 

Einsatzfahrzeug auf gleicher Höhe

 

Zwei- und mehrspurige Fahrbahnen

 

 

 

Entgegenkommende Einsatzfahrzeuge

 

Orientierung
Ruhe bewaren!
Woher kommen die Signale?
In welche Richtung bewegen sich die Einsatzfahrzeuge?
Wie viele Fahrzeuge sind es?

 

 

Verhaltenshinweise
Immer den Blinker setzen, um Einsatzfahrzeugen anzuzeigen, in welche Richtung man Platz schaffen will; dabei auf andere Verkehrsteilnehmer - auch Radfahrer / Mofafahrer / Fußgänger achten.

 

Veranstaltungen und Aktuelles

Nächste Veranstaltung:

Osterfeuer am 30. März 2024 in der Straße "Am Heidberg",

hinter den Tennisplätzen. Es werden Speisen und Getränke angeboten.